Bayerische Landeshymne:


Der Text der Bayernhymne lautet:

1. Gott mit dir, du Land der Bayern
deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
ruhe seine Segenshand!
|: Er behüte deine Fluren,
schirme deiner Städte Bau
Und erhalte dir die Farben
seines Himmels, weiß und blau! :|
(Weiß und Blau)

2. Gott mit dir, dem Bayernvolke,
dass wir, uns'rer Väter wert,
fest in Eintracht und in Frieden
bauen uns'res Glückes Herd!
|: Dass mit Deutschlands Bruderstämmen
einig uns ein jeder schau
und den alten Ruhm bewähre
unser Banner, weiß und blau!

mit Chor(mp3)

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Geschichte der bayerischen Landeshymne

Das Lied "Für Bayern" war seit der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts bereits weit verbreitet, bevor es durch Initiativen des Bayerischen Landtags offizielle Hymne des Freistaates wurde. Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Oechsner, Herausgeber der ersten Zeitschrift des Bayerischen Lehrervereins. Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent an der Königlichen Oper (heute Staatsoper) und im Bayerischen Sängerbund. Oechsner und Kunz wirkten zusammen

in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied "Für Bayern" widmeten. Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen Oechsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten (Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten Turnvereine, Bayerischen Lehrervereine und Bayerischer Sängerbund).          

In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe, die so genannte "Königsstrophe" Ihr erster Vers lautete: "Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!" Allerdings war diese Strophe eine Konzessionsstrophe und nicht unumstritten. Auch wurde sie bereits 1860 in verschiedenen Fassungen verbreitet und 1891 noch einmal stark verändert. 1918 - nach dem ersten Weltkrieg - wurde diese Strophe dann getilgt und aus den meisten Liederbüchern gestrichen.         

Nach 1945 war das zweistrophige Bayernlied des ersten Bayerischen Freistaats (Öchsner-Fassung) in die Schulbücher zurückgekehrt. 

Eine weitere Fassung des Bayernliedes stammt aus dem Jahre 1946 vom Bayerischen Dichter Josef Maria Lutz. In ihr wurden die beiden "Deutsch"-Erwähnungen der Öchsner-Fassung ersetzt. So wurde in der ersten Strophe "deutsche Erde" abgewandelt in "Heimaterde". Die zweite Strophe wurde von Lutz umgeschrieben in "dass vom Alpenland zum Maine" statt Öchsners "deutschen Bruderstämmen". Außerdem hatte Lutz eine neue dritte Strophe angefügt. Diese Strophe fand allerdings wenig Anklang, so war z.B. die Formulierung "frohe Arbeit" recht umstritten.

Spätestens 1950/51 wurde vom Kultusministerium in der zweiten Strophe der Oechsner-Fassung "der Gegner" ersetzt durch "ein jeder".

Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloss der Bayerische Landtag einstimmig, dass die Deutschlandhymne und das Lied "Für Bayern" (zweistrophiger Öchsner-Text mit der vom Kultusministerium bereits angeordneten Änderung) in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden sollten. Die damalige Bayerische Staatsregierung (Große Koalition aus CSU und SPD) vollzog den Landtagsbeschluss am 03.03.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell "Hymne" genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymne verbietet.

Diskussionen über unterschiedliche Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, dass der 1953 beschlossene zweistrophige Text, der im wesentlichen der Urfassung entspricht, bei offiziellen Anlässen verwendet wird.