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Die Achillesferse der Elektromobilität – das Laden – Teil 2: Das Laden zu Hause

Donnerstag, 29.12.2022

Gestern habe ich mich mit der Wahl einer Ladekarte und einem Ladetarif beschäftigt und betrachtete somit das Laden unterwegs an einer der vielen Ladesäulen, z. B. an der Autobahn. Hauptsächlich für Besitzer eines Eigenheims wird das Laden zu Hause eher infrage kommen. Dies wäre theoretisch auch an einer normalen Haushaltssteckdose möglich – ist aber, was Ladezeit und somit Ladeverlust betrifft, sicher nicht die erste Wahl. Die bessere Wahl ist eine sogenannte Wallbox, die an einer 16 A oder 32 A Wechselstromleitung angebunden ist. Dieser Strom kann aus dem Netz bezogen werden oder z. B. von der eigenen Photovoltaik-Anlage kommen.
 
Sollte man aber sein Fahrzeug zu Zeiten laden müssen, wo keine Energie von der Photovoltaik-Anlage kommt, wie z. B. nachts, bei Nebel oder Schnee, ist man auf die Versorgung aus dem Netz des Energieversorgers angewiesen. Die meisten Energieversorger erlauben max. 11 kW, um das eigene Netz nicht zu überlasten. Wenn man die aktuellen Angebote der Energieversorger betrachtet, bewegen sich die Ladekosten aus dem Netz bei ca. 0,45 € / kWh, was Kosten von 9 Euro pro 100 km entstehen ließe.
 
Die Kosten wären noch geringer, wenn der Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage kommt. Hier kommt es aber darauf an, ob diese noch in der Abschreibungsphase ist. Die meisten Ladevorgänge werden sich den gewöhnlichen Tagesplanungen anpassen müssen und somit zwischen 17:00 und 07:00 Uhr stattfinden. Genau in dieser Zeit ist die Leistung einer Photovoltaik-Anlage, wenn überhaupt vorhanden, eher geringer anzusetzen. Die Überlegungen, den Strom der Photovoltaik-Anlage, z. B. aus den sonnenreichen Mittagsstunden, in einem Akku im Keller zwischen zu speichern und dann über Nacht in den Akku des E-Autos zu übertragen, ist betriebswirtschaftlich und ökologisch leider nicht sinnvoll abbildbar, denn die Kosten für einen Akku mit z. B. 30 kWh belaufen sich auf mehr als 20.000 Euro und erzeugen einen großen CO2-Fußabdruck.
 
Wenn man den Theorien zum Thema Glauben schenken will, sollen ab 2030 nur noch Fahrzeuge mit E-Antrieb verkauft werden. Wenn man aber auch bedenkt, dass in Deutschland über 50 % der Bevölkerung in einer Mietwohnung wohnen, wird es spannend, wo diese dann ihre Fahrzeuge laden werden können. Die Kosten für die Installation und die Wallbox, z. B. in einer Tiefgarage, muss der Mieter selbst tragen. Je nach Länge der Leitungen, können hier schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Je nach Größe des Mietshauses ist im Vorfeld die Frage zu klären, wie das Gebäude insgesamt angebunden ist, denn im Fall der Fälle kann die Situation entstehen, dass alle Mieter gleichzeitig ihr Fahrzeug laden wollen. Auch wenn Wallboxen zum Schutz der Infrastruktur des Energieversorgers dann in ihrer Abgabeleistung reduziert werden können, muss in größeren Immobilien damit gerechnet werden, dass das einzelne Fahrzeug weniger Leistung bekommt und somit der Ladevorgang entsprechend länger dauern wird. Ob dann der Akku am nächsten Morgen komplett geladen ist, wird die Erfahrung zeigen.
 
Außerdem muss für die vielen Straßenparker eine Lösung gefunden werden. Denn an jedem Parkplatz an der Straße oder auf Großparkplätzen, wie in Straubing am Hagen, eine Lade-Infrastruktur anzubieten, ist schlicht eine unlösbare Aufgabe. Laut meiner App sind in der Stadt Straubing aktuell 37 Ladepunkte mit Typ 2 Ladestecker und bis zu 22 kW und 16 Ladepunkte mit CSS Ladestecker, wovon aber nur 12 mehr als 22 kW zur Verfügung stellen. Auch im Landkreis ist die Situation nicht viel besser. Mit Typ 2 Ladestecker und bis zu 22 kW sehe ich 105. Für das Schnellladen mit CSS Ladestecker stehen aber nur 12 zur Verfügung, wovon 10 am Autobahnrasthof zu finden sind. Weitere Ladestationen finden sich, z. B. noch bei Lidl, Aldi und Kaufland in Straubing, und benötigen für das Laden die App des jeweiligen Betreibers und sind, z.B. bei Aldi, auf die Öffnungszeiten des Marktes beschränkt.
 
Laut Statistischen Landesamt sind es in Straubing aktuell ca. 28.000 Kraftfahrzeuge und im Landkreis ca. 70.000 Kraftfahrzeuge.
Ich hoffe, dass noch sehr viele eine private Wallbox bauen und die Anzahl der Ladesäulen stetig steigen wird, denn bis 2030 gehe ich von über 100.000 Fahrzeugen aus, die sich Stand heute weniger als 200 Ladepunkte im öffentlichen Raum teilen müssen.
 
ID. Buzz Pro (Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18,9 (NEFZ); 21,7 – 20,6 (WLTP) | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km)
 
 
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes.
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