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Die Achillesferse der Elektromobilität – das Laden – Teil 3: Das Stromnetz

Freitag, 30.12.2022

Eine Ladepark an der Autobahn bei Wernberg-Köblitz der EnBW mit 20 350 kW Ladestationen was theoretisch eine Anschlussleistung von 7.000 kW entspricht - Einer Energiemenge die z. B. dem Mehrfachen der verfügbaren Energie des Ortsteils Steinach in der Geme

 

 

Egal wo der Strom für die E-Mobilität erzeugt wird, übernimmt das Stromnetz von den großen Hochspannungstrassen bis den zu erstellenden Gleichstromtrassen über Mittelspannung bis zur Ladestation oder zur Wallbox eine erhebliche Aufgabe.

Seitdem unser Land flächendeckend elektrifiziert wurde, entstand ein Netz, das von wenigen Großkraftwerken sich spinnennetzartig bis zum Endverbraucher verästelt. Seit ein paar Jahren dreht sich dieses gewachsene Konstrukt aber immer mehr in Richtung 180 Grad.

Denn die dezentrale Energieerzeugung durch Sonne, Wind und Biogas speist die erzeugte Energie nicht mehr in den Knotenpunkten, sondern in den Endpunkten ein.
Dass dies physikalisch an Grenzen stößt, zeigt sich, wenn für den Anschluss einer neuen Freiflächenanlage, z. B. bei uns im Landkreis, eine mehrere kilometerlange Leitung zum nächsten Knotenpunkt erstellt werden muss, um den erzeugten Strom ohne Einschränkungen ins Netz einzuspeisen.

Zu diesem Wandel kommt in den nächsten Jahren noch der steigende Bedarf bei den Verbrauchern, die z. B. ihre Wärme und ihr Warmwasser über eine Wärmepumpe erzeugen und somit einen höheren Energiebedarf aufweisen. Oft ist bereits ein Großteil der Häuser in neuen Siedlungen mit Wärmepumpen ausgestattet.

Als ob der beschriebene Wandel nicht schon genug wäre, kommt mit der E-Mobilität ein weiterer energiehungriger Verbraucher in die Fläche und will bei Bedarf ohne Einschränkung versorgt werden.

Am Beispiel des ID. Buzz Pro (Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18,9 (NEFZ); 21,7 – 20,6 (WLTP) | CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km) gerechnet, kommt man auf einen zusätzlichen Strombedarf von 3.000 kWh / Jahr (bei 15.000 km / Jahr), die sicher zu einem großen Teil an der Wallbox am Endpunkt des Stromnetzes abgerufen werden. Da zu erwarten ist, dass dieser Bedarf auch noch in den sonnenarmen Zeiten des Tages zwischen 17:00 und 07:00 Uhr entsteht, kann ich mir nicht vorstellen, wie dieser Bedarf ohne große finanzielle und personelle Investitionen ins Stromnetz gedeckt werden kann.

Bei 100.000 Fahrzeugen in der Stadt Straubing und dem Landkreis Straubing-Bogen sind das immerhin mehrere Hundert Gigawattstunden, die zusätzlich zum bestehenden Verbrauch aus Industrie, privaten Haushalten und der öffentlichen Hand anfallen.

Wenn man sich mit Fachleuten aus der Branche unterhält, wird, wie in vielen anderen Bereichen der Personalmangel die größte Hürde sein, die zu nehmen ist. Denn gegenüber finanziellen Mitteln, die bei Bedarf schnell erzeugt werden können, ist der Mark für Fachleute bereits jetzt leer gefegt und aktuell ist die Generation der Babyboomer (1955 – 1969 geborene Personen) noch nicht komplett im Ruhestand.

Wer dann im Bestand die Kosten für die Ertüchtigung des Stromnetzes übernehmen soll, ist auch noch nicht geklärt. Vermutlich werden wieder Fördertöpfe gefunden, die füllhornartig über das Land verteilt werden und über neue Schulden oder höhere Steuern finanziert werden.

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* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes.

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